Zu beachten ist, dass in den Hallen zusätzlich zur Anwesenheitsliste (einfache Rückverfolgung) auch ein Nachweis der Impfung, der Genesung oder ein negatives Testergebnis für alle Teilnehmer oder Begleitpersonen vorgelegt werden muss.

Aktuell sind die Regelungen der Stufe 3 außer Kraft gesetzt. Die Regeln der Stufe 2 gelten bis zu einer Inzidenz bis 100.

Keine Test sind notwendig für:

  • Kinder bis zum Schuleintritt, Geimpfte, Genesene
  • bei NRW-weiter Inzidenzstufe 1 für alle Sportler*innen

 

Erforderlich sind Schnelltests (nicht älter als 48 Stunden) mit schriftlicher/digitaler Bestätigung, reine Selbsttests reichen nicht aus.

Eltern/Kind-Gruppen: Es gibt keine Sonderregelungen für Eltern-Kind Gruppen. Auch die Kinder (egal welches Alter) sind zu den jeweils erlaubten Personengruppen hinzuzuzählen. Dort wo ein Test gefordert wird benötigen die Eltern einen Test, Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Testpflicht ausgenommen.

Die oben genannten Nachweise sollten immer mitgeführt werden, falls in den Hallen eine Kontrolle stattfindet. Das Testergebnis darf nicht älter als 48 Stunden sein.

Ab Freitag, den 20.08.21 gelten Schüler als getestet. Schüler ab 15 Jahre müssen ihren Schülerausweis vorzeigen.